AGB

Allgemeine Bedingungen für Lieferungen und Leistungen

§1  Allgemeine Bestimmungen

1.1 Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Genehmigung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

1.2 Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, einschließlich Angeboten, Beratung und sonstiger Nebenleistungen.

1.3 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen elektronisch gespeicherten Daten und anderen Unterlagen von Hanbuch Packaging GmbH behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen nur mit unserer Zustimmung zugänglich gemacht werden.

1.4 Sofern sich nach Angebotsabgabe aufgrund neuer oder geänderter rechtlicher Vorschriften oder neuer Forderungen von Behörden und Prüfstellen Änderungen der vertraglichen Verpflichtung ergeben, ist der Vertrag unter Berücksichtigung der Belange beider Parteien anzupassen.

1.5 Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform

 

§2  Bestellung / Auftragsbestätigung

2.1 Die Entgegennahme von Bestellungen erfolgt unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit. Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen sowie Betriebsstörungen aller Art, gleichgültig aus welchen Ursachen diese entstanden sind, befreien von der Lieferverpflichtung. Schadensansprüche wegen Nicht- bzw. nicht rechtzeitiger Lieferung können insofern nicht anerkannt werden.


2.2 Aufträge gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns als angenommen. Sämtliche von unseren Mitarbeitern, Sachbearbeitern oder Agenten getroffenen Vereinbarungen erlangen für uns erst durch unsere ausdrücklich schriftliche Genehmigung Verbindlichkeit. Rechtsgeschäfte gelten vom Geschäftspartner als verbindlich anerkannt, wenn dieser nicht innerhalb 7 Tagen nach Eingang unserer Auftragsbestätigung widersprochen hat.

2.3 Die Preise werden, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anders ergibt, ex Werk in EUR (â,¬) berechnet. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Sie schließen soweit nicht anders vereinbart, Verpackung, Fracht, Versicherung und sonstige Nebenkosten (Lagerung, Fremdprüfung, Zoll) nicht ein. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung.

2.4 Bei Zahlungen oder bei Gefährdung unserer Forderungen durch Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Bestellers sind wir berechtigt, unsere Forderungen fällig zu stellen oder Sicherheiten zu verlangen. Wir sind auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen Stellung von Sicherheiten auszuführen.

2.5 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkung oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Energiepreisangleichungen oder Materialpreisänderungen, eintreten und zwischen dem Abschluss des Vertrages bis zur Erfüllung unserer vertraglichen Haftpflicht mehr als 3 Monate vergangen sind. Die veränderten Kosten werden wir dem Besteller auf Verlagen nachweisen.

2.6 Ein Zurückbehalt und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Besteller nur insoweit zu, als die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind und die Ansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

 

§3  Lieferungen

3.1 Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang und Klarstellung aller erforderlichen auftragsrelevanten Fragen und Unterlagen. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere den rechtzeitigen Eingang der fälligen Zahlungen, voraus. Hierzu gehören auch die Beibringung aller vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, der evtl. Freigabe von Daten und Proofs und des pünktlichen Eingangs einer etwa vereinbarten Anzahlung sowie der pünktlichen Gestellung einer etwa vereinbarten Zahlungsabsicherung.

3.2 Die vereinbarten Termine für die Lieferung gelten auch mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Liefergegenstände ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesandt werden können.

3.3 Nach den branchenmäßigen Erfordernissen erklärt sich der Besteller zur Abnahme etwa erforderlich werdender Teillieferungen bereit.

3.4 Wenn wir an den Erfüllungen unserer Verpflichtungen durch den Eintritt von Höherer Gewalt, die uns oder unsere Zulieferanten bzw. Subunternehmer betreffen und die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, werden wir für die Dauer der Störung und in dem Umfang ihrer Wirkung von unseren vertraglichen Verpflichtungen befreit. Unter Höherer Gewalt fallen insbesondere kriegerische Auseinandersetzungen, innere Unruhen, Eingriffe von hoher Hand, Naturgewalten, Unfälle, unvorhersehbare Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen oder Lieferausfälle von unseren Lieferanten, Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streiks, Aussperrungen und Verkehrsstörungen. Dauert das die Höhere Gewalt begründete Ereignis länger als 6 Monate, so ist jede Vertragspartei unter Ausschluss aller weitergehenden Ansprüche berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.5 Ein dem Besteller oder uns zustehendes Rücktrittsrecht erstreckt sich grundsätzlich nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages. Weitergehende Rechte des Bestellers aus Verzug, insbesondere Schadensersatzansprüchen, sind ausgeschlossen.

 

§4  Mängelrügen und Mengen

4.1 Liegt ein von uns zu vertretender Mangel der Liefersache vor, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten bis zur Höhe des Kaufpreises zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der Mangelbeseitigung vom Besteller zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.


4.2 Besteller müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 3 Tagen ab Empfang der Liefersachen schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Abweichungen im Frachtbrief oder Ablieferungsschein hinsichtlich Art/Menge, insbesondere Beschädigungen, sind vom Frachtführer zu bescheinigen bzw. durch eidesstattliche Versicherung unter Beweis zu stellen und sofort geltend zu machen.

4.3 Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Besteller, wenn ihm das zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Ware.

4.4 Darüber hinaus haften wir nur nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Mitarbeitern, Sachbearbeitern oder Agenten beruhen. Sofern keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenshaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4.5 Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insofern haften wir insbesondere nicht für Schäden, die am Liefergegenstand selbst entstanden sind.

4.6 Geringfügige Abweichungen in Farbe und Beschaffenheit der Ware, in Klebung, Heftung, Druck sowie Gewichtsunterschiede bis zu 7% nach oben und unten, Maßabweichungen von +/- 3mm bei Abmessungen bis zu 600mm, +/- 0,5% bei Abmessungen über 600mm, gelten nicht als Mangel und sind zulässig.

4.7 Hanbuch Packaging GmbH sind Mehr- oder Mindermengen gestattet.
•    Bis zu 500 Stck. 25%
•    Bis zu 3.000 Stck. 20%
•    Über 3.000 Stck. 12%

 

§5  Zahlungsbedingungen

5.1 Es gelten die folgenden Bedingungen

•    14 Tage ab Rechnungsdatum 2% Skonto

•    30 Tage ab Rechnungsdatum rein netto

5.2 Zahlungen durch Wechsel sind nur nach vorheriger Vereinbarung zulässig. Skontoabzüge werden in solchen Fällen nicht gewährt. Die eingereichten Wechsel dürfen eine Laufzeit von 90 Tagen nicht überschreiten. Wechsel gehen mit sofortiger Fälligkeit zu Lasten des Käufers.

5.3 Verspätete Zahlungen berechtigt uns zur Erhebung von Verzugszinsen in Höhe von 2% über den Diskontsatz der Bundesbank

5.4 Kommt der Besteller mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder geht ein ihm gegebener Wechsel zu Protest oder stellt er seine Zahlungen ein, so werden unsere sämtlichen gegen ihn bestehenden Forderungen sofort fällig. Ihm von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte, noch nicht bezahlte Ware ist an uns herauszugeben. Darüber hinaus bleiben uns Schadensersatzansprüche vorbehalten.

 

§6  Gefahrübergang, Versand

6.1 Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch beim Verlassen des Werkes auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.

6.2 Transportmittel und Transportwege sind unserer Wahl überlassen. Gleiches gilt für die Auswahl des Spediteurs oder Frachtführers

6.3 Die Verkaufspreise verstehen sich einschließlich üblicher Verschürung ohne weitere Umhüllung. Wünscht der Besteller eine darüber hinausgehende Verpackung, so wird diese zum Selbstkostenpreis berechnet.

 

§7  Eigentumsvorbehalt

7.1 Bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus eine laufenden Geschäftsbeziehung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.

7.2 Bei vertragswidrigen Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und sodann die Kaufsache zurückzuverlangen.

7.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir die Rechte an der Kaufsache dem Dritten gegenüber geltend machen können. Soweit der Dritte zu seiner Erstattung unserer Kosten außergerichtlich und/oder gerichtlich nicht in der Lage ist, haftet der Besteller für diese Kosten.

7.4 Der Besteller ist verpflichtet, uns von jeder Gefährdung unseres Eigentums unverzüglich zu benachrichtigen.

7.5 Will der Besteller die Kaufsache weiter veräußern, so tritt er uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages unserer Forderungen einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab, die Ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Vereinbarung weiterverkauft worden ist. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach dieser Abtretung berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzubeziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht bei dem Dritten einzubeziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist diese der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinen Schuldner oder sonstigen Dritten die Abtretung offen legt.

 

§8  Erfüllungsort und Gerichtsstand

8.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Besteller und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Wiener UN-Abkommens vom 11.April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.

8.2 Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckprozesse ist Darmstadt, Erfüllungsort ist Pfungstadt. Wir können den Besteller jedoch auch bei den Gerichten seines allgemeinen Gerichtsstandes verklagen.

8.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.


Stand August 2006